Die seit dem 02.11.2020 und derzeit noch weiterhin geltenden bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, erfordern eine Stillegung des Sportbetriebs und sämtlicher Vereinsaktivitäten.
Die seit dem 02.11.2020 und derzeit noch weiterhin geltenden bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, erfordern eine Stillegung des Sportbetriebs und sämtlicher Vereinsaktivitäten.